ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Maul-Fotografie

Allgemeines: „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form
oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder
in digitalisierter Form, Videos usw.)

Urheberrecht:

1. Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde) ,jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

7. Die Negative bzw Arbeitsdateien (RAWs) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative oder RAW-Dateien an den
Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Der Besteller hat kein Recht auf Herausgabe der digitalen Negative
(RAW Files)

Eigentumsvorbehalt:

1.Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte berechnet;
Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor-und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber
zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise ohne Mehrwertsteuer aus, da Kleinunternehmen nach §19aUstG

2. Fällige Rechnungen sind bis zum Rechnungsdatum und unter Verwendung der Rechnungsnummer zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige
Rechnungen nicht spätestens 5 (in Worten: fünf) Tage nach Rechnungsdatum oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt
herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind
Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-
Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Nebenpflichten:

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs-und
Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und
Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

Ausfallhonorar:

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat,
wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein
Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stundensatz (pro Stunde, abgerechnet pro
angefangene 30min). Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Beispielsweise im Vertrag. Der
Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Sollte der Fotograf für den gebuchten Auftrag durch
höhere Gewalt ausfallen oder verspäten (z.B. Krankheit, Unfall, Autopanne, unvorhergesehene Staus oder Sperrungen) besteht für den Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. Bei einem kompletten Ausfall werden vorab geleistete Anzahlungen zu 100% erstattet. Ein Recht für gleichwertigen Ersatz muss durch den Fotografen nicht geleistet werden.

4. Bei einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber (Besteller) bis 8 Wochen vor Erfüllungstermin, entsteht für den Auftraggeber (Besteller) eine Stornierungsgebühr von 30% des vereinbarten Honorars (= Rechnungsbetrag in der Auftragsbestätigung). Bei einer Stornierung des Auftrages zwischen 4-8 Wochen vor dem Termin beträgt die Stornierungsgebühr 50% des vereinbarten Honorars (= Rechnungsbetrag in der Auftragsbestätigung). Bei
einer Stornierung des Auftrages zwischen 1-4 Wochen vor dem Termin beträgt die Stornierungsgebühr 70% des vereinbarten Honorars
(= Rechnungsbetrag in der Auftragsbestätigung). Die Zahlung ist ab Zeitpunkt der Stornierung +10 Tage nach der Stornierung durch den
Auftraggeber auf das Konto welches in der Auftragsbestätigung aufgeführt ist zu leisten.

Digitale Fotografie:

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

Bildbearbeitung:

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital,
bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation
ein neues Werk, ist dieses zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG. Eine Bearbeitung für den privaten Gebrauch ist uneingeschränkt gestattet.

2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

Nutzung und Verbreitung:

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in
elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft-und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Fotografen. Eine Zustimmung des Fotografen entfällt bei rein privater Nutzung (u.a. Social Networks, private Enwicklungen etc)

3. Der Fotograf behält sich vor Bilder mit/ohne Personen (z.B. Dokoration / Location / Strauß …etc) als Eigenwerbung auf seiner Website und in den Social-Media-Kanälen zu nutzen. Bei Personenbildern wird darauf geachtet das alle aktuellen Dataschutzgesetzte berücksichtigt werden. Der Kunde kann dem innerhalb der Wiederspruchsfrist wiedersprechen.

Wiederspruch:

Der Auftraggeber (Besteller) wird diese AGB mit Zusendung der Auftragsbestätigung zugesandt und kann dieser
innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung (Zusendung der Auftragsbestätigung) wiedersprechen. Innerhalb der Wiederspruchsfrist erlischt der Vertrag zwischen Fotografen und Auftraggeber (Besteller) ohne weiteren gegenseitigen Verpflichtungen. Die AGBs sind jederzeit auf der Website im Footer öffentlich verlinkt. Erfolgt kein Widerspruch der AGBs sind diese vom Auftraggeber (Besteller) akzeptiert.